Das höchste Organ einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Auf der jährlichen Mitgliederversammlung geben Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr.
Die Mitgliederversammlung wählt zudem den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kontrolliert und unterstützt den Vorstand in seinen Aufgaben. Er setzt den Vorstand der Genossenschaft ein.
Der Vorstand führt die Genossenschaft in eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen.