Zum Wesen einer Genossenschaft gehört, dass Sie als Mitglied zugleich Anteilseigner am Wohnungsunternehmen und Bewohner sind.
Dadurch ist für einen Ausgleich der Interessen zwischen einer stabilen wirtschaftlichen Organisation und dem Wunsch nach Mitbestimmung gesorgt.
Dieses bildet auch die Grundlage dafür, dass der geschaffene Wohnraum bezahlbar bleibt, da über das Nutzungsentgelt (Miete) nur die anfallenden Kosten refinanziert werden müssen. Die Genossenschaft bietet Ihnen daher eine Wohnform, die so sicher wie Eigentum und so flexibel wie Miete ist und bildet damit eine hervorragende Voraussetzung für einen genussvollen Ruhestand. Wegen des lebenslangen Wohnrechts benötigen Sie für sich kein eigenes Immobilieneigentum mehr und Sie sind zudem in eine Nachbarschaft eingebunden.